Achtung! Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ab Mai 2018 - Anforderungen an den Datenschutz im digitalen Zeitalter

Informationsveranstaltung

Ab dem 25.05.2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, gleichzeitig tritt auf nationaler Ebene die neue Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft. Aus aktuellen, repräsentativen Umfragen wird deutlich, dass sich bisher nur ein geringer Teil derjenigen Unternehmen mit der DSGVO auseinandergesetzt hat, welche von den neuen Anforderungen direkt betroffen sein werden. Die Mehrheit der Befragten geht davon aus, die notwendigen Maßnahmen im eigenen Betrieb – wenn überhaupt – erst deutlich nach Mai 2018 umgesetzt zu haben. Mit der DSGVO wurden jedoch auch Sanktionsmöglichkeiten durch die Datenschutzbehörden verabschiedet, welche schnell eine empfindliche Höhe erreichen können. Insbesondere das Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten, die Umsetzung von Löschprozessen und der Umgang mit (externen) Datenschutzbeauftragten stellen Unternehmen aktuell vor große Herausforderungen und erzeugen eine entsprechende Unsicherheit mit Blick auf das kommende Jahr.

Ziel des Vortrags ist es, einen praxisnahen Überblick zu den Regelungen von DSGVO und BDSG zu geben und diese im Kontext von Datenschutz und IT-Sicherheit zu beleuchten. Die Inhalte sensibilisieren für die zeitnahe Auseinandersetzung mit dem Thema ohne Ängste zu schüren. Stattdessen werden Lösungen und Handlungsempfehlungen aufgezeigt, mit denen sich die Teilnehmer gut gerüstet an die Ansprechpartner ihres Vertrauens wenden können.

Folgende Themenstellungen werden unter anderem behandelt:

  • Welche Inhalte der DSGVO und des BDSG sind für den Unternehmer relevant und welche Maßnahmen müssen bis Mai 2018 umgesetzt sein?
  • Wie umfangreich muss das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten sein und wird tatsächlich ein Datenschutzbeauftragter benötigt?
  • Wie wird die Umsetzung im Betrieb geprüft und welche Sanktionen drohen möglicherweise?
  • Welche (Wettbewerbs-)Vorteile ergeben sich durch die klaren Regelungen und wie kann man sich fit für die Zukunft des Datenschutzrechts machen?

Termine

 Stralsund, KH RSN, Mönchstraße 48

Mittwoch, 25.04.2018

15.00 bis 17.00 Uhr

 Rostock, IHK zu Rostock, Ernst-Barlach-Str. 1-3

 Donnerstag, 26.04.2018

 10.00 bis 12.00 Uhr

Anmeldung:

Nutzen Sie bitte folgendes Formular und schicken dieses bitte per E-Mail an Veranstaltungen@hwk-omv.de  oder faxen Sie dieses an  0381 4549-167.
Gerne können Sie sich auch telefonisch unter der  0381 4549-161 anmelden.



Felix Harrje

Abteilung Recht und Handwerksorganisation

Schwaaner Landstraße 8

18055 Rostock

Tel. 0381 4549-152

Fax 0381 4549-158

harrje.felix--at--hwk-omv.de