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Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen - ab jetzt Voraussetzungen prüfen und Antrag stellenBundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

Das Hilfsprogramm für kleine und mittelgroße Ausbildungsbetriebe soll helfen, um durch die Corona-Pandemie bedrohte Ausbildungsplätze zu sichern. Gefördert werden Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen.



Förderung und Voraussetzung

Ausbildungsprämie in Höhe von 2.000 Euro je Ausbildungsvertrag, wenn
  • Ihr Betrieb in erheblichem Umfang von COVID-19-Krise betroffen ist (1 Monat Kurzarbeit im ersten Halbjahr 2020 oder 60 % Umsatzeinbruch im April und Mai 2020 im Vergleich zu April und Mai 2019)
  • Das Ausbildungsniveau im Vergleich zu den Vorjahren nicht verringert wird

Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit. Es werden Ausbildungsverhältnisse gefördert, die im Zeitraum von 1. August 2020 bis 15. Februar 2021 beginnen.

Ausbildungsprämie in Höhe von 3.000 Euro für jeden zusätzlichen Ausbildungsvertrag, wenn
  • Ihr Betrieb in erheblichem Umfang von COVID-19-Krise betroffen ist (1 Monat Kurzarbeit im ersten Halbjahr 2020 oder 60 % Umsatzeinbruch im April und Mai 2020 im Vergleich zu April und Mai 2019)
  • Das Ausbildungsniveau gegenüber den Vorjahren erhöht wird

Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit. Es werden Ausbildungsverhältnisse gefördert, die im Zeitraum von 1. August 2020 bis 15. Februar 2021 beginnen.

Übernahme von 75 % der Brutto-Ausbildungsvergütung, wenn
  • Sie Ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen und
  • Ihr gesamter Betrieb mind. 50 % Arbeitsausfall hat

Die Förderung ist frühestens ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie möglich – befristet auf Zeiten bis zum 31. Dezember 2020.

Eine Förderung ist möglich, wenn die Ausbildung im Betrieb wegen pandemiebedingter Auflagen behindert wird. Die Ausbildung erfolgt in anderen KMU aus allen Wirtschaftsbereichen oder durch überbetriebliche Berufsbildungsstätten bzw. Ausbildungsdienstleister für mindestens 6 Monate.
Die Förderung ist frühestens ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie möglich – befristet auf Zeiten bis zum 31. Dezember 2020.
Hier soll es eine eigene, zweite Förderrichtlinie geben. Sobald diese vorliegt, werden wir Sie hier informieren.
Eine Übernahmeprämie in Höhe von 3.000 Euro ist je Auszubildendem möglich, wenn
  • ein Auszubildender aus einem KMU, welches pandemiebedingt bis zum 31. Dezember 2020 insolvent gegangen ist, durch ein anderes KMU (aus allen Wirtschaftsbereichen) für die Dauer der restlichen Ausbildung übernommen wird.
  • das Ausbildungsniveau gegenüber den Vorjahren erhöht wird

Die Förderung ist frühestens ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie möglich – befristet auf Zeiten bis zum 30. Juni 2021.



So stellen Sie den Antrag

Anträge können von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gestellt werden, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen durchführen. Die Prämien und Zuschüsse können seit dem 3. August 2020 bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.

Bitte beachten Sie: Die vom Bund festgelegten Förderkriterien für die einzelnen Prämien und Zuschüsse sind klar definiert. Bitte informieren Sie sich daher genau über die jeweils geltenden Vorgaben, bevor Sie einen Antrag stellen! Für die Beantragung gilt die  Förderrichtlinie des BMAS. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet auf seiner Seite eine  FAQ-Übersicht.

Die Antragsbearbeitung, Beratung und Bewilligung der Zuwendungen läuft über die Agenturen für Arbeit:

 zu den Anträgen



Zusätzliche Bescheinigungen

Für die erforderlichen Bescheinigungen der zuständigen Stellen füllen Sie bitte die nachfolgenden Formulare soweit wie möglich vorab aus. Wir lassen Ihnen die Bestätigung so schnell wie möglich auf dem Postweg zukommen.

Bescheinigung Zuschuss zur Ausbildungsvergütung

Bescheinigung Übernahmeprämie

Bescheinigung Ausbildungsprämie Plus





 Ansprechpartner

Sowohl unsere Ansprechpartner aus der Ausbildungsberatung als auch aus der passgenauen Besetzung beraten Sie gerne zum Förderprogramm

 Alle Ansprechpartner der Ausbildungsberatung finden Sie über diesen Link

 Alle Ansprechpartner der passgenauen Besetzung finden Sie über diesen Link