Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen - ab jetzt Voraussetzungen prüfen und Antrag stellenBundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"
Das Hilfsprogramm für kleine und mittelgroße Ausbildungsbetriebe soll helfen, um durch die Corona-Pandemie bedrohte Ausbildungsplätze zu sichern. Gefördert werden Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen.
Förderung und Voraussetzung
- Ihr Betrieb in erheblichem Umfang von COVID-19-Krise betroffen ist (1 Monat Kurzarbeit im ersten Halbjahr 2020 oder 60 % Umsatzeinbruch im April und Mai 2020 im Vergleich zu April und Mai 2019)
- Das Ausbildungsniveau im Vergleich zu den Vorjahren nicht verringert wird
Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit. Es werden Ausbildungsverhältnisse gefördert, die im Zeitraum von 1. August 2020 bis 15. Februar 2021 beginnen.
- Ihr Betrieb in erheblichem Umfang von COVID-19-Krise betroffen ist (1 Monat Kurzarbeit im ersten Halbjahr 2020 oder 60 % Umsatzeinbruch im April und Mai 2020 im Vergleich zu April und Mai 2019)
- Das Ausbildungsniveau gegenüber den Vorjahren erhöht wird
Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit. Es werden Ausbildungsverhältnisse gefördert, die im Zeitraum von 1. August 2020 bis 15. Februar 2021 beginnen.
- Sie Ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen und
- Ihr gesamter Betrieb mind. 50 % Arbeitsausfall hat
Die Förderung ist frühestens ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie möglich – befristet auf Zeiten bis zum 31. Dezember 2020.
- ein Auszubildender aus einem KMU, welches pandemiebedingt bis zum 31. Dezember 2020 insolvent gegangen ist, durch ein anderes KMU (aus allen Wirtschaftsbereichen) für die Dauer der restlichen Ausbildung übernommen wird.
- das Ausbildungsniveau gegenüber den Vorjahren erhöht wird
Die Förderung ist frühestens ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie möglich – befristet auf Zeiten bis zum 30. Juni 2021.
So stellen Sie den Antrag
Anträge können von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gestellt werden, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen durchführen. Die Prämien und Zuschüsse können seit dem 3. August 2020 bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.
Bitte beachten Sie: Die vom Bund festgelegten Förderkriterien für die einzelnen Prämien und Zuschüsse sind klar definiert. Bitte informieren Sie sich daher genau über die jeweils geltenden Vorgaben, bevor Sie einen Antrag stellen! Für die Beantragung gilt die Förderrichtlinie des BMAS. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet auf seiner Seite eine FAQ-Übersicht.
Die Antragsbearbeitung, Beratung und Bewilligung der Zuwendungen läuft über die Agenturen für Arbeit:
Zusätzliche Bescheinigungen
Für die erforderlichen Bescheinigungen der zuständigen Stellen füllen Sie bitte die nachfolgenden Formulare soweit wie möglich vorab aus. Wir lassen Ihnen die Bestätigung so schnell wie möglich auf dem Postweg zukommen.
Bescheinigung Zuschuss zur Ausbildungsvergütung
Bescheinigung Ausbildungsprämie Plus
Ansprechpartner
Sowohl unsere Ansprechpartner aus der Ausbildungsberatung als auch aus der passgenauen Besetzung beraten Sie gerne zum Förderprogramm
Alle Ansprechpartner der Ausbildungsberatung finden Sie über diesen Link
Alle Ansprechpartner der passgenauen Besetzung finden Sie über diesen Link