
Dänemark - Anerkennung deutscher Kranführer- und Gabelstaplerführerscheine
Personen, die in Dänemark gelegentlich Arbeiten ausführen, bei denen sie Krane oder Flurförderzeuge führen, müssen vorab ihre Qualifikation von der dänischen Arbeitssicherheitsbehörde anerkennen lassen.
Bisher wurden deutsche Qualifikationsnachweise für das Führen von Kranen und Flurförderzeuge nicht anerkannt. Zukünftig werden deutsche Qualifikationsnachweise akzeptiert und die Tätigkeit bei Vorlage der entsprechenden Nachweise zugelassen. Die Anerkennung der Qualifikation über den Nachweis einer zweijährigen Berufserfahrung mit der Tätigkeit ist dann nicht mehr möglich.
Zuständig für die Anerkennung ist die dänische Arbeitssicherheitsbehörde Arbejdstilsynet, www.at.dk, Kontor for Videngrundlag, Anne Rod.
Quelle: HWK Schleswig-Holstein