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Dänemark: Weitere RUT-Neuerungen ab Oktober 2010

Für ausländische Betriebe, die Mitarbeiter nach Dänemark entsenden, besteht in Dänemark eine Anmeldepflicht im RUT-Register.

Ab dem 1. Oktober 2010 müssen sich auch Einzelunternehmer im RUT-Register

anmelden.

Dann sollte auch eine elektronische Registrierung über www.virk.dk möglich sein.

Außerdem muss ab Oktober dem Auftraggeber spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit in Dänemark die RUT-Registrierung nachgewiesen werden. Bei Nicht-Einhaltung dieser Regeln werden Strafen bis zu einer Höhe von 10.000 DKK erhoben.

 

Quelle: arbejdstilsynet