
Dänemark: Weitere RUT-Neuerungen ab Oktober 2010
Für ausländische Betriebe, die Mitarbeiter nach Dänemark entsenden, besteht in Dänemark eine Anmeldepflicht im RUT-Register.
Ab dem 1. Oktober 2010 müssen sich auch Einzelunternehmer im RUT-Register
anmelden.
Dann sollte auch eine elektronische Registrierung über www.virk.dk möglich sein.
Außerdem muss ab Oktober dem Auftraggeber spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit in Dänemark die RUT-Registrierung nachgewiesen werden. Bei Nicht-Einhaltung dieser Regeln werden Strafen bis zu einer Höhe von 10.000 DKK erhoben.
Quelle: arbejdstilsynet