Deutschland/Welt - Neue Verpflegungspauschalen für Auslandsreisen
Das Bundesfinanzministeriums hat die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflich und betrieblich veranlassten Auslandsreisen für das Jahr 2013 angepasst.
Für Aufträge in Luxemburg z.B. kann ein Betrieb seinen Mitarbeitern nun 47 Euro bei einer Abwesenheit von 24 Stunden steuerfrei erstatten.
Die Tabelle der Pauschalbeträge nach Zielland finden Sie unter:
Quelle: Norddeutsches Handwerk International, Außenwirtschafts-News 3/13