
Pflicht ab 01.04.2023E-Rechnung in Mecklenburg-Vorpommern
Die E-Rechnungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet ab dem 01.04.2023 Auftragnehmer der öffentlichen Hand zur E-Rechnung im Format XRechnung.
Für öffentliche Aufträge ist auf Bundesebene sowie in einzelnen Bundesländern wie zum Beispiel Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein die E-Rechnung bereits verpflichtend. Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlichen Auftraggeber seit Juni 2021 verpflichtet, elektronische Rechnungen anzunehmen. Nun sind ab dem 1. April 2023 die Auftragnehmer an der Reihe.
Wenn Ihr Unternehmen Lieferungen / Leistungen für öffentliche Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern erbringt, können Sie für die Rechnungsstellung die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) nutzen. Sie steht Ihnen seit dem 18.04.2020 zur Verfügung. Ab dem 01.04.2023 besteht die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungerteilung.
Über die OZG-RE können Sie elektronische Rechnungen an die öffentlichen Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern senden. Die Rechnungen werden von der OZG-RE automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft.
Anschließend werden die elektronischen Rechnungen den öffentlichen Auftraggebern über die Leitweg-ID (elektronische Adresse) bereitgestellt. Die Leitweg-ID wird dem Rechnungsteller durch den Rechnungsempfänger bekanntgegeben und muss in der Rechnung angegeben werden.
Folgende Übertragungskanäle der OZG-RE können Sie für die Rechnungsstellung wählen:
- Einbringung mittels Weberfassung in der Fachanwendung:
In einem webbasierten Online-Formular können die Inhalte der Rechnung direkt erfasst werden. Es erfolgt eine technische Prüfung, ob alle Pflichtfelder des Online-Formulars ordnungsgemäß ausgefüllt wurden. - Einbringung durch (insbesondere manuelles) Upload von Files:
Im Upload-Bereich können elektronische Rechnungen hochgeladen und zur weiteren Bearbeitung eingebracht werden.
Optional können die Nutzer mittels Freischaltung über die OZG-RE weitere Einbringungsarten nutzen:
- Einbringung durch Web-Services über eine IT-Schnittstelle:
Das Land stellt die Transportinfrastruktur Public Procurement OnLine (PEPPOL) für die Einbringung von elektronischen Rechnungen auf Grundlage des Beschlusses des IT-Planungsrates auf dessen 27. Sitzung am 25.10.2018 zur Verfügung. - Einbringung per E-Mail in die OZG-RE des Landes Mecklenburg-Vorpommern:
Hierbei ist zu beachten, dass eine Mail jeweils nur eine Rechnung enthalten darf. Ansonsten ist eine Weiterverarbeitung nicht möglich.
Darüber hinaus können Sie den Status Ihrer elektronischen Rechnung über den Webzugang der OZG-RE nachverfolgen.
Bitte beachten Sie, dass Sie elektronische Rechnungen entsprechend der gesetzlichen zeitlichen Bestimmungen digital und revisionssicher archivieren müssen.