
Frankreich: Aufhebung der Mitführpflicht von Alkoholtestgeräten
Seit dem 1. Juli 2012 galt für Autofahrer die Mitführpflicht eines Alkoholtestgerätes. Laut dem französischen Innenministerium ist diese Regelung nun wieder aufgehoben worden. Ursprünglich sollten Autofahrer, die keines der umstrittenen Geräte mit sich führen mit einem Bußgeld bestraft werden. Mit der Regelung sollte die stetig steigende Zahl von alkoholbedingten Verkehrsunfällen sinken.
Quelle: Newsletter Handwerk international 2/2013