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Italien - Einheitlicher Ansprechpartner für EU-ausländische Dienstleister online

Auch der italienische Einheitliche Ansprechpartner "Impresa in un giorno" ist nunmehr im Internet erreichbar.

 

Die in italienischer und englischer Sprache verfügbare Homepage www.impresainungiorno.gov.it bietet zwar noch keine weiterführenden Informationen oder online ausfüllbare Formulare. Die Kommunikation mit dem Einheitlichen Ansprechpartner ist allerdings über die E-Mail-Adresse pscitaly@unioncamere.it möglich. Unioncamere ist der Dachverband der italienischen Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammern.

 

Die Einheitlichen Ansprechpartner müssen die EU-Mitgliedstaaten in Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) einrichten.

Dienstleister aus anderen EU-Staaten, die dem Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie unterfallen, können die Einheitlichen Ansprechpartner zur Abwicklung von Verfahren und Formalitäten nutzen.

 

Weiterführende Informationen über Anforderungen an italienische Dienstleister enthält der Italien-Beitrag des „Portal 21“ (www.portal21.de/italien ).

 

Das „Portal 21“ (www.portal21.de ) informiert unter anderem deutsche Unternehmen als Dienstleistungsempfänger über Anforderungen an die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen im EU-Ausland. Zu jedem EU-Mitgliedstaat stehen nützliche Informationen kostenfrei bereit.

 

Quelle: gtai-Rechtsnews, Juni 2010