Kautionspflicht in Baselland (Schweiz)

Der Kanton Baselland hat mit Wirkung zum 1. April 2009 eine Kautionspflicht für die Gewerke, die unter den GAV für das Ausbaugewerbe fallen, eingeführt.

Beiliegend finden Sie ein Merkblatt der Zentralen Paritätischen Kontrollstelle zu diesem Thema und ein Mustertext für eine verbindliche Bankgarantie.


Quelle: ZDH