Keine Abschaffung des Handwerkerbonus für Verbraucher!
Handwerkskammern im Land fordern
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen stützt Konjunktur, entlastet private Haushalte und hilft gegen Schwarzarbeit
In der Debatte um Einsparungen bei Finanzhilfen und Steuervergünstigungen steht offenbar auch die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz auf dem Prüfstand. Die Handwerkskammern des Landes MV warnen davor, den sogenannten Handwerkerbonus abzuschaffen.
Der Steuerbonus auf Handwerkerleistungen ist keine Subvention für Betriebe. Er ist ein wirksamer Anreiz für Verbraucher, Handwerksleistungen legal zu beauftragen,
so Axel Hochschild, Präsident der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern. „Wer diese Regelung streicht, macht Schwarzarbeit attraktiver. Das schadet nicht nur den solide arbeitenden Betrieben, sondern schädigt auch den Staat durch ausbleibende Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen.“
„Die Annahme, durch eine Streichung des Handwerkerbonus ließen sich einfach Haushaltsmittel einsparen, greift zu kurz“, so Hochschild weiter. „Wenn Aufträge in die Schwarzarbeit abwandern, entstehen am Ende erhebliche Ausfälle bei Steuern und Sozialabgaben. Der Schaden wäre größer als der vermeintliche Spareffekt.“
Hinzu käme, dass viele Bürger und vor allem Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen derzeit ohnehin sehr genau überlegten, welche Investitionen in Haus oder Wohnung sie sich leisten können. Würde der steuerliche Anreiz wegfallen, würden notwendige Arbeiten entweder verschoben oder im schlimmsten Fall ohne Rechnung schwarz beauftragt.
Nach Auffassung der Handwerkskammern in MV kommt die Debatte zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. „Viele Handwerksbetriebe sind durch gestiegene Material-, Energie- und Personalkosten ohnehin stark belastet. Die Politik erwartet, dass das Handwerk bei Zukunftsaufgaben wie klimafreundlicher Sanierung, moderner Gebäudetechnik und altersgerechtem Wohnen liefert“, erklärt Präsident Uwe Lange von der Handwerkskammer Schwerin. „Wer aber den Handwerkerbonus streicht, erschwert private Investitionen in diesen Bereichen. Das wäre ein völlig falsches Signal für die Kunden, die Betriebe und die Klimaziele.“
Die Handwerkskammern fordern daher von den Bundestagsabgeordneten des Landes Mecklenburg-Vorpommern und von der Landesregierung, sich für den Erhalt der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen einzusetzen.
Hintergrund: Seit 2006 können private Haushalte einen Teil der Lohnkosten für Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Ziel der Regelung ist es, Schwarzarbeit einzudämmen und legale Aufträge in privaten Haushalten zu stärken. Die Regelung betrifft Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im privaten Haushalt. Steuerlich abgesetzt können 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Bundesweit sind dies jährlich 2,5 Mrd. Euro Ersparnis bei der Einkommenssteuer pro Jahr, die Aufträge im Handwerk auslösen.