KI-Kennzeichnungspflichten
Was Handwerker wissen müssen
Der aktuelle Stand des EU AI Acts bedeutet für Handwerksbetriebe vor allem mehr Transparenz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Seit dem 2. August 2026 gelten, gemäß Artikel 50 der KI-Verordnung, die Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-generierte Inhalte.
Wichtig wird die Kennzeichnung von Künstlicher Intelligenz vor allem dort, wo Nutzer mit einer KI kommunizieren oder bestimmte KI-generierte Inhalte veröffentlicht werden. Die Regelungen gelten unabhängig von Unternehmensgröße und Branche – also auch für kleine Handwerksbetriebe und Solo-Selbstständige.