Adobe Stock, KI

KI-Kennzeichnungspflichten

Was Handwerker wissen müssen

Der aktuelle Stand des EU AI Acts bedeutet für Handwerksbetriebe vor allem mehr Transparenz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Seit dem 2. August 2026 gelten, gemäß Artikel 50 der KI-Verordnung, die Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-generierte Inhalte.

Wichtig wird die Kennzeichnung von Künstlicher Intelligenz vor allem dort, wo Nutzer mit einer KI kommunizieren oder bestimmte KI-generierte Inhalte veröffentlicht werden. Die Regelungen gelten unabhängig von Unternehmensgröße und Branche – also auch für kleine Handwerksbetriebe und Solo-Selbstständige.



Was muss gekennzeichnet werden?



KI-Chatbots

Wer einen KI-Chatbot in seinen Online-Auftritten verwendet oder ein Telefon-Sprachsystem einsetzt, muss die Nutzer darauf hinweisen, dass sie mit einer KI kommunizieren.



  • es könnte bspw. im Chatfenster und in der Datenschutzerklärung der Webseite auf den KI-Kontakt hingewiesen werden


Deepfakes

Täuschend echte Bilder, Videos oder Audioinhalte, die mit KI erzeugt oder stark manipuliert wurden und Personen, Orte oder Ereignisse zeigen, die so nicht existieren, müssen gekennzeichnet werden. Eine rein technische Bildbearbeitung, ohne tiefgreifende KI-Manipulation, gehört jedoch nicht dazu.



  • es könnten bspw. klare Bildunterschriften (z.B. „KI-generiert“), Hinweise in der Videobeschreibung oder kurze Einblendungen verwendet werden


Öffentlichkeitswirksame Texte

Eine Kennzeichnungspflicht kann aber auch bei KI-generierten Texten zu Themen von öffentlichem Interesse bestehen, wen diese vollständig ohne menschliche Prüfung veröffentlicht werden. Diese Pflicht entfällt jedoch bei redaktioneller Kontrolle durch einen Menschen.



  • es könnten bspw. kurze, unmittelbare Hinweise (z.B. „Dieser Inhalt wurde mit KI erstellt.“) am Ende des Textes genutzt werden


Frank Wiechmann

Berater für Innovation und Technologie - Schwerpunkt Digitalisierung

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