Teaser Lockdown

Land passt seine Schutz-Maßnahmen an das Infektionsschutzgesetz des Bundes an

Was jetzt in MV gilt

Die Schutzmaßnahmen in MV

1. Es bleibt bei den vom MV-Gipfel am 16.4. beschlossenen starken landesweiten Schutzmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Kontakt­beschränkungen (Maximal ein Haushalt plus eine Person, dazugehörige Kinder bis 14 werden nicht mitgezählt)
  • Schließung der Kitas und Schulen bis auf eine Notbetreuung für Klasse 1-6 und in der Kita
  • Schließung des Einzelhandels bis auf Grundversorgung
  • Schließung körpernaher Dienstleistungen bis auf Friseure
2. Hinzu kommen künftig zusätzliche Regeln des Bundes nach dem Infektions­schutzgesetz
  • Ausgangs­beschränkungen in allen Kreisen und kreisfreien Städten über bei einer Inzidenz über 100 (gelten von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr, zwischen 22.00 Uhr und 0.00 Uhr sind Spazier­gänge oder Joggen allein weiter möglich)
  • In Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100 müssen die Baumärkte geschlossen werden. Dabei ist in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz zwischen 100 bis 150 das Einkaufen mit Termin und Test im Baumarkt weiter möglich.
  • Verschärfte Quadratmeter­begrenzung im Einzelhandel in Kreisen und kreisfreien Städten über 100 (1 Kundin/Kunde pro 20 qm bis 800 qm, 1 Kundin/1 Kunde pro 40 qm über 800 qm)
  • Zoos, Tierparks und Botanische Gärten dürfen in Kreisen und kreisfreien Städten über 100 nur nach Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Test besucht werden (ausgenommen Kinder bis 6 Jahre).

Dabei gilt der Mechanismus: 3 Tage über 100 – Einführung der zusätzlichen Schutz­maßnahmen, 5 Tage unter 100 - Lockerung der zusätzlichen Schutz­maßnahmen am jeweils übernächsten Tag

Außerdem ist das neue Bundesinfektions­schutzgesetz mit folgenden zusätzlichen Schutz­maßnahmen verbunden
  • FFP 2-Maskenpflicht im ÖPNV und beim Friseur (wird landesweit eingeführt)
  • Zusätzliche Kinder­krankentage (von 20 auf 30, bzw. von 30 auf 60 für Allein­erziehende)
  • Verschärfte Home-Office-Pflicht und Test­angebots­pflicht in Unternehmen
  • Testpflicht in Schulen
An zwei Stellen planen wir – entsprechend der Bundesregeln – Erleichterungen für MV
  • Beisetzungen sind künftig mit bis zu 30 Personen möglich (bisher 20)
  • Kinder- und Jugendsport ist im Freien und kontaktfrei mit bis zu 5 Personen bis 14 Jahre plus eine Anleitungsperson (diese mit Test) möglich