Liquiditätshilfe (rückzahlbare Zuschüsse) über die GSA
Wer kann Förderung erhalten?
- Zuwendungsempfänger sind Kleinst-, Kleine und Mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) – einschließlich Freiberuflern inklusive Kulturschaffenden – mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern.
- Die Tätigkeit als Soloselbstständiger oder Freiberufler einschließlich der Tätigkeit als Kulturschaffender muss im Vollerwerb ausgeübt werden.
- Das Unternehmen muss seine Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.
Unternehmens-Hotline der GSA
0385 588-5588
Montag bis Freitag
08:00 - 18:00 Uhr
Pressemitteilung des WM MV zu den Liquiditätshilfen, 03.04.2020