Liquiditätshilfe (rückzahlbare Zuschüsse) über die GSA


Wer kann Förderung erhalten?

  • Zuwendungsempfänger sind Kleinst-, Kleine und Mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) – einschließlich Freiberuflern inklusive Kulturschaffenden – mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Die Tätigkeit als Soloselbstständiger oder Freiberufler einschließlich der Tätigkeit als Kulturschaffender muss im Vollerwerb ausgeübt werden.
  • Das Unternehmen muss seine Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.

Unternehmens-Hotline der GSA
0385 588-5588
Montag bis Freitag
08:00 - 18:00 Uhr

Pressemitteilung des WM MV zu den Liquiditätshilfen, 03.04.2020