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Mögliche Auswirkungen des Iran-Konflikts auf Handwerksbetriebe

Information der Bundesagentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld

Im Zuge des aktuellen Iran-Konflikts kommt es zu Störungen in der internationalen Handelsschifffahrt. Dadurch können Lieferketten beeinträchtigt werden, was möglicherweise auch zu Lieferengpässen bei Waren führt, die in Handwerksbetrieben benötigt werden.



Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit kann Kurzarbeitergeld unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden:

  • Der Arbeitsausfall muss wirtschaftlich bedingt, vorübergehend und nicht vermeidbar sein.
  • Mindestens ein Drittel der Beschäftigten muss von einem Entgeltausfall von mehr als 10 % betroffen sein.
  • Preissteigerungen, etwa bei Öl oder Gas, alleine begründen keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld


Ob Kurzarbeit möglich ist, wird immer im Einzelfall geprüft.