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Neue Ausbildungsordnungen für die Bauwirtschaft

Wichtige Informationen für Ausbildungsbetriebe



Zum 1. August 2026 tritt die neue Ausbildungsordnung für die Berufe der Bauwirtschaft in Kraft. Insgesamt wurden 19 Bauberufe neu geordnet, darunter 16 dreijährige und 3 zweijährige Ausbildungsberufe in den Bereichen Hochbau, Tiefbau und Ausbau.

Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben vertraut zu machen und Ihre Ausbildungsplanung entsprechend anzupassen.



Diese Berufe sind von den Änderungen betroffen

Ausbauberufe

  • Ausbaufacharbeiter/-in (zweijähriger Beruf)
  • Estrichleger/-in
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/-in
  • Stuckateur/-in
  • Trockenbaumonteur/-in
  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/-in
  • Zimmer/-in

Hochbauberufe

  • Bauwerksmechaniker/-in für Abbruch und Betontrenntechnik
  • Beton- und Stahlbetonbauer/-in
  • Feuerungs- und Schornsteinbauer/-in
  • Hochbaufacharbeiter/-in (zweijähriger Beruf)
  • Maurer/-in

Tiefbauberufe

  • Brunnenbauer/-in
  • Gleisbauer/-in
  • Kanalbauer/-in für Infrastrukturtechnik
  • Leitungsbauer/-in für Infrastrukturtechnik
  • Spezialtiefbauer/-in
  • Straßenbauer/-in
  • Tiefbaufacharbeiter/-in (zweijähriger Beruf)