Neues Forderungssicherungsgesetz in Kraft
1. Oktober 2008
Der Bundestag hat am 26. Juni 2008 das Forderungssicherungsgesetz (FORSIG) mit seiner Veröffentlichung Ende August verabschiedet. Es soll insbesondere Bauhandwerkern helfen, schneller an ihr Geld zu kommen.
Denn immer häufiger verweigern oder verzögern Auftraggeber bewusst die Bezahlung für ordnungsgemäß erbrachte Bauleistungen: Es werden ungerechtfertigte Mängelbeseitigungs- oder Preisminderungsansprüche gestellt und an mündlich vereinbarte Zusatzleistungen will man sich später nicht mehr erinnern.
Um sich davor zu schützen, sollten Interessenten das Seminar der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern nutzen.
im Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg, Friedrich-Engels-Ring 11
am 7. November 2008
von 13 bis 19 Uhr
Ansprechpartner: Herr Thiel
im Hauptverwaltungssitz Rostock, Schwaaner Landstraße 8
am 28. November 2008
von 14 bis 19 Uhr