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NIS-2-Umsetzungsgesetz oder auch Erweiterung des BSIG

Gesetz zur Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie

  • Das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und über die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen (BSI-Gesetz - BSIG) ist seit dem 06.12.2025 in Kraft.
  • Dieses Gesetz zielt darauf ab, die IT- und Cybersicherheit in Deutschland zu erhöhen und systemrelevante Unternehmen in ihrer Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen und anderen schwerwiegenden Schadensvorfällen in Bezug auf die IT zu stärken.
  • Ca. 30.000 Unternehmen werden von diesem Gesetz betroffen sein.
  • Eine Betroffenheitsprüfung ist selbständig durchzuführen.
 

NIS-2-Registrierung

Betroffene Unternehmen sind verpflichtet, sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu registrieren.

Anleitung für die Registrierung

Die Registrierung ist bis spätestens 31. Juli 2026 erfolgreich abzuschließen. 

LINK



Pflichten für betroffene Unternehmen (Auszug):

  • Risikomanagement
  • Registrierungspflicht
  • Meldepflichten
  • Nachweispflichten
  • Schulungspflichten auch für Geschäftsleitungen
  • BCM-Notfallmanagement
  • Betrachtung der unmittelbaren Lieferkette
  • Kryptographie und Authentifizierung sowie die Betrachtung physischer Gefahren auf die IT-Sicherheit
 

Betroffenheitsprüfung

Zur Prüfung der Betroffenheit stellt das BSI eine entsprechende Prüfung zur Verfügung.

Ist Ihre Einrichtung betroffen?

Hinweis: Bei nicht gesicherten Entscheidungen ist eine Prüfung durch einen IT-Rechtsanwalt zu empfehlen.

LINK



Weiterführende Links

 BSI-Gesetz  



Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik:
NIS-2-Pflichten
NIS-2-Infopakete
NIS-2-FAQ



Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand:
 NIS2-Anforderungen meistern: Risikomanagement-Praxis für den Mittelstand

 

Ansprechpartner

Frank Wiechmann

Berater für Innovation und Technologie - Schwerpunkt Digitalisierung

Tel. 0381 4549-178

Fax 0381 4549-167

wiechmann.frank--at--hwk-omv.de