Pflicht ab 19. Juni: Widerrufsbutton für Online-Shops und Terminbuchungen
Ob Online-Shop oder Online-Terminbuchung - der Widerrufsbutton wird Pflicht!
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen, die einen B2C-Online-Shop betreiben oder für Verbraucher die Möglichkeit bieten, einen Service oder einen Termin online zu buchen, grundsätzlich einen Widerrufsbutton auf der Internetseite bereitstellen, sofern für Kunden ein Widerrufsrecht besteht. Dies kann bspw. auch die Online-Buchung von Friseurterminen betreffen.
Mit Hilfe dieses Buttons sollen Verbraucher einen im Internet geschlossenen Vertrag einfacher widerrufen können. Gemeint sind mit diesen Verträgen auch simple Online-Einkäufe und Buchungen von jeglichen Leistungen.
Betroffen von dieser Regelung sind alle Unternehmen - unabhängig von Umsatz oder Mitarbeiteranzahl. Das Gesetz bezieht sich grundsätzlich auf Waren, Dienstleistungen sowie Finanzdienstleistungen und sieht nur wenige Ausnahmen vor.
Wird die elektronische Widerrufsfunktion trotz bestehender Pflicht nicht bereitgestellt, drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.