
Rückerstattung Schweizer Mehrwertsteuer
Die Handelskammer Deutschland-Schweiz weist darauf hin, dass Anträge deutscher Unternehmen auf Rückerstattung Schweizer Mehrwertsteuer weiterhin bis zum 30. Juni des Folgejahres bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung eingereicht werden müssen, und bietet ihre Dienstleistung als Fiskalvertreter an.
Weitere Informationen können Sie den beigefügten Unterlagen entnehmen.
Quelle: ZDH