Schweiz Neues Mehrwertsteuergesetz ab 1. Januar 2010

Mehr Rechtssicherheit und Transparenz

In der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts Nr. 43 vom 27.12.2009 wurde das neue Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG http://www.admin.ch) veröffentlicht. Das vollständig überarbeitete Gesetz wird am 1.1.2010 in Kraft treten. Unter anderem treten folgende Änderungen ein:

  • Art.   8 Ort der Besteuerung von Dienstleistungen
  • Art. 10 Abs. 2: Steuerpflicht von Unternehmen mit Sitz im Ausland
  • Art. 10 Abs. 2: Befreiung kleiner Unternehmen von der Steuerpflicht (abhängig von der Umsatzhöhe)
  • Art. 15 Abs. 4: Haftung bei Forderungsabtretung
  • Art. 22 Option für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen
  • Art. 25 Abs. 4: der bis Ende 2010 geltende Sondersteuersatz von 3,6% für die Hotellerie wird um weitere drei Jahre verlängert
  • Art. 28 Abs. 3: Abzug fiktiver Vorsteuer
  • Art. 45 Ausweitung der Bezugsteuerpflicht des Leistungsempfängers (u.a. bei Lieferungen von einem Unternehmen mit Sitz im Ausland)
  • Artt. 96 - 106: Neukonzeption des Strafrechts

Das neue Mehrwertsteuergesetz wird präzisiert durch eine noch zu erlassende Durchführungsverordnung, die ebenfalls zum 1.1.2010 in Kraft treten soll.

Überblick der Eidgenössischen Steuerverwaltung über das neue Mehrwertsteuergesetz http://www.estv.admin.ch


Quelle: gtai