Sendepflicht beginnt ab 2027 (E-Rechnung)
Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen beginnt ab 1. Januar 2027
Rechnungsaussteller mit einem Gesamtumsatz von mehr als 800.000 Euro im Kalenderjahr 2026 müssen für Umsätze, die nach dem 31.12.2026 ausgeführt werden, grundsätzlich eine E-Rechnung ausstellen. Dies betrifft Umsätze zwischen inländischen Unternehmen (B2B).
Einfache PDF-Dateien erfüllen die Anforderungen an eine elektronische Rechnung nicht. Zulässige Formate sind dagegen die XRechnung oder die ZUGFeRD-Rechnung (ab Version 2.1). EDI-Rechnungen können noch bis zum 31.12.2027 unverändert weiter genutzt werden.
Die Einführung der E-Rechnung führt zwar zu größeren organisatorischen und technischen Umstellungen in Unternehmen, stellt aber auch einen wichtigen Schritt zur Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Rechnungswesen dar.
Pflicht im B2B-Bereich
Die verpflichtende elektronische Rechnung zwischen inländischen Unternehmen wird schrittweise eingeführt:
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung enthält alle Rechnungsinformationen in strukturierter und maschinenlesbarer Form. Das verwendete XML-Format ermöglicht so eine automatisierte Weiterverarbeitung von empfangenen E-Rechnungen und eine durchgängig digitale Bearbeitung - von der Rechnungserstellung bis zur Zahlung. Diese Optimierung führt bspw. zu großen Zeitgewinnen bei der Bearbeitung von Eingangsrechnungen.
Die E-Rechnungen unterscheiden sich in XRechnungen und Rechnungen im ZUGFeRD-Format. Während eine ZUGFeRD-Rechnung aus einem menschenlesbaren PDF-Format und einem maschinenlesbaren XML-Format besteht, enthält die XRechnung dagegen ausschließlich das XML-basierte Rechnungsformat.
Welche Übertragungswege können für E-Rechnungen gewählt werden?
Der Empfänger einer E-Rechnung gibt den Übertragungsweg vor. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten:
- Übertragung per E-Mail es sollte eine gesonderte E-Mail-Adresse für E-Rechnungen verwendet werden
- Weberfassung (erfassen der Rechnungsinhalte über ein Online-Formular der Internetseite bzw. ein Portal des Rechnungsempfängers)
- Upload (hochladen von E-Rechnungen über die Internetseite bzw. ein Portal des Rechnungsempfängers)
- Webservice (z.B. über PEPPOL)