Veranstaltung der Wirtschaftskammern mit den Zuliererbetrieben der WADAN Werften

Rostock, 26. Juni 2009



Die Wirtschaftskammern aus Mecklenburg-Vorpommern, die Industrie- und Handelskammern in Rostock, Neubrandenburg und Schwerin sowie die Handwerkskammern in Rostock und Schwerin hatten am 24. und 25. Juni 2009 die von der Insolvenz der WADAN-Werft betroffenen Zuliefererfirmen und Dienstleister eingeladen, um diesen einerseits Hilfestellung bei der Durchsetzung ihrer offenen Forderungen im Insolvenzverfahren zu leisten und um weiterhin den besonders Betroffenen unter den Zulieferern Hilfestellung bei der Krisenbewältigung für das eigene Unternehmen zu bieten.
Über 100 Firmen folgten der Einladung der Wirtschaftskammern und informierten sich umfassend über die vorhandenen Handlungsspielräume. Ein wichtiger Ansatzpunkt ist es, die Forderungen und Interessen der Zulieferer in einem Pool zu bündeln, um in diesem Verbund mit dem Insolvenzverwalter Lösungen zu entwickeln. Sowohl die offenen Forderungen als auch das Interesse der Zulieferer am Weiterbau und an der Fertigstellung der vorhandenen Schiffbauaufträge muss durch den Insolvenzverwalter der WADAN-Werften ausreichend berücksichtigt werden. Daneben gilt es, sehr schnell die notwendige Liquidität bei den klein- und mittelständischen Zulieferern abzusichern.

Die Werft-Industrie mit Standorten in Wismar, Rostock, Stralsund und Wolgast konnte sich in den vergangen Jahren neu strukturieren und am internationalen Markt positiv positionieren. Im Rahmen dieser Entwicklung konnten sich auch im Land viele Zulieferer und Dienstleister profilieren und direkt ihre Produkte und Leistungen an die Werften liefern. Hier hat sich ein hoch qualifiziertes, oft international tätiges Cluster von über 200 Firmen Maritimer Verbundwirtschaft entwickelt. In diesen Unternehmen arbeiten in Summe mittlerweile mindestens ebenso viele Menschen wie in den Werften selbst.

Als die WADAN-Werften für einen ansehnlichen Kaufpreis an einen russisch-koreanisches Konsortium verkauft wurde, konnte davon ausgegangen werden, dass das Konzept hält, zumal der Bedarf für Schiffsraum in Russland offensichtlich war. Die Werften verfügten über einen soliden Auftragsbestand.
In Folge der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise sank die Nachfrage nach Frachtraum, in deren Folge die Frachtraten und die Nachfrage nach Schiffsneubauten, was wiederum zur Finanzbeziehungsschwierigkeiten bei den Werften führte.
Die Konsequenz war die Insolvenz der WADAN-Werft, die auch die Landesregierung nicht aufhalten konnte, zumal die Werft-Eigner keinen eigenen Beitrag leisteten und die oftmals versprochenen neuen Aufträge nicht kamen.
Die Wirtschaftskammern erkennen an, dass die Landesregierung alles zur Hilfe mögliche unternommen hat, letztendlich war die Insolvenz nicht zu verhindern.
Wenn es eine Lösung für die Werften gibt, wird es eine politische Lösung sein.

Die Wirtschaftskammern sorgen sich um die mittleren und kleineren Zulieferfirmen und Dienstleister, die teilweise überwiegend an die WADAN-Werft geleistet haben. Für diese sind teilweise existenzielle Schwierigkeiten entstanden und es muss schnell geholfen werden, damit sie Liquidität generieren und den eigenen Betrieb aufrecht erhalten können.

Für die in Bedrängnis kommenden Unternehmen leisten die IHK´s und HWK´s entsprechende Beratungen, um das vorhandene umfassende Kriseninstrumentarium möglichst schnell für die betroffenen Betriebe einsetzen zu können. Das Land bemüht sich weiter um eine Anpassung der wichtigsten Förderinstrumentarien.
Auch die Finanzämter wollen mit Steuerstundungen und beschleunigten Umsatzsteuer-Rückerstattungen helfen.
Die von der Insolvenz betroffenen Auszubildenden werden über eine entsprechende Hotline bei den Wirtschaftskammern beraten.

Wichtig ist aber auch die rechtliche Beratung der Zulieferer mit Hinsicht auf die Durchsetzung ihrer Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter der WADAN-Weft.
Wer wird für die Fertigstellung der Schiffe noch benötigt? Wie wird die Zahlung dieser noch zu erbringenden Leistungen abgesichert? Hierzu sowie zu den Rahmenbedingungen der Bündelung von offenen Forderungen und den Sicherungsrechten der Zulieferer wurde auf den zwei Veranstaltungen der Wirtschaftskammern rege diskutiert. Die Wirtschaftskammern werden alle betroffenen Unternehmen auch weiterhin bei der Umsetzung der möglichen Schritte aktiv begleiten. Dies betrifft zeitnah die Frage der Bündelung der Interessen der Zulieferer in einem Pool wie auch bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln, Krediten und sonstige Liquiditätshilfen.