Mineralische Abfälle
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Veröffentlichung Hinweise mineralische Abfälle

Hinweise des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V



Am 01. August 2023 tritt die Mantelverordnung in Kraft. Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern hat für die Übergangszeit Hinweise für die Untersuchung mineralischer Abfälle bis zum Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung herausgegeben.

Die Anforderungen gelten für alle Bau- sowie Verkehrswegebaugewerke (Straßen, Schienen) sowohl zur Errichtung, zur Sanierung als auch zum Abriss von technischen Bauwerken und betrieblichen Anlagen, einschließlich der Seitenentnahme von Bodenmaterial und Baggergut im Zusammenhang mit mineralischen Ersatzbaustoffen.

 

Regelungen zu den mineralischen Abfällen/ Ersatzbaustoffen

Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung

 

Weitere Informationen

Stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen auf der Internetseite der Landesregierung:

Regierung MV