Widerrufsbutton wird Pflicht!
Ob Online-Shop oder Online-Terminbuchung - der Widerrufsbutton wird Pflicht!
Ab dem 19. Juni 2026 müssen alle Handwerksunternehmen, die Online-Shops betreiben oder eine Online-Terminbuchung (z.B. für Friseurtermine) anbieten, einen Widerrufsbutton auf der Internetseite bereitstellen.
Es wird das Ziel verfolgt, die Möglichkeit zum Widerruf zu vereinfachen und diesen (mit nur wenigen Klicks) genauso einfach zu gestalten, wie den Einkauf oder die Buchung selbst.
Betroffen von dieser Regelung sind alle Unternehmen - unabhängig von Umsatz oder Mitarbeiteranzahl. Das Gesetz bezieht sich grundsätzlich auf Waren, Dienstleistungen sowie Finanzdienstleistungen und sieht nur wenige Ausnahmen vor.
Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Einführung des Widerrufsbuttons kann nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abgemahnt werden.