Boris Zerwann

Widerrufsbutton wird Pflicht!

Ob Online-Shop oder Online-Terminbuchung - der Widerrufsbutton wird Pflicht!

Ab dem 19. Juni 2026 müssen alle Handwerksunternehmen, die Online-Shops betreiben oder eine Online-Terminbuchung (z.B. für Friseurtermine) anbieten, einen Widerrufsbutton auf der Internetseite bereitstellen.
Es wird das Ziel verfolgt, die Möglichkeit zum Widerruf zu vereinfachen und diesen (mit nur wenigen Klicks) genauso einfach zu gestalten, wie den Einkauf oder die Buchung selbst.

Betroffen von dieser Regelung sind alle Unternehmen - unabhängig von Umsatz oder Mitarbeiteranzahl. Das Gesetz bezieht sich grundsätzlich auf Waren, Dienstleistungen sowie Finanzdienstleistungen und sieht nur wenige Ausnahmen vor.

Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Einführung des Widerrufsbuttons kann nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abgemahnt werden.



Worauf ist zu achten?

  • Der Button muss gut sichtbar sowie leicht zugänglich sein und mit einer eindeutigen Beschriftung (z.B. „Vertrag widerrufen“) versehen werden.
  • Der Button muss zu einem elektronischen Formular führen, das den Widerruf ermöglicht. Nach dem Widerruf muss der Kunde eine schriftliche Bestätigung (per E-Mail) über dessen Eingang erhalten.
  • Die Widerrufsbelehrung, die Datenschutzerklärung und die AGBs müssen im Vorfeld überarbeitet werden, um den neuen Ablauf korrekt abzubilden.
 

Tipp

Prüfen Sie, ob Ihr Online-Shop bereits ein entsprechendes Plugin zur Implementierung des Widerrufsbuttons anbietet.



Hinweis

Wenn jedoch kein Widerrufsrecht seitens des Kunden besteht, dann muss natürlich auch kein Widerrufsbutton zur Verfügung gestellt werden.

 

Ansprechpartner

Frank Wiechmann

Berater für Innovation und Technologie - Schwerpunkt Digitalisierung

Tel. 0381 4549-178

Fax 0381 4549-167

wiechmann.frank--at--hwk-omv.de



Für weitere Informationen nutzen Sie gern auch die kostenfreie Digitalisierungsberatung.





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