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Widerrufsrecht

Besonderheiten bei Verbraucherverträgen

Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten besondere Regeln. Eine der wichtigsten: Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, haben Verbraucher ein Widerrufsrecht. Das hat schon so manchen Handwerker seinen Werklohn gekostet: Wer nicht oder falsch über das Widerrufsrecht belehrt, bringt sich unter Umständen selbst um sein Geld.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 26. November 2020 (I ZR 169/19) die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung von Verbrauchern klargestellt. Demnach müssen bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen dem Verbraucher die Belehrung sowie die Muster-Widerrufserklärung in Papierform oder auf einem dauerhaften Datenträger ausgehändigt werden. Eine reine Kenntnisnahme seitens des Verbrauchers genügt dagegen nicht.

Aufgrund einer Gesetzesänderungen im Verbraucherrecht gelten ab dem 28. Mai 2022 aktualisierte Regelungen. Unter Berücksichtigung der letzten Gesetzesänderung, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ein entsprechendes Infoblatt zusammengestellt. Eine Muster-Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular steht Ihnen unten ebenfalls als Download zur Verfügung.