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Wirtschaftskammern in MV: Wer Testpflicht verordnet, muss auch die Kosten tragen

Die Wirtschaftskammern des Landes (die Industrie- und Handelskammern in Neubrandenburg, Rostock und Schwerin sowie die beiden Handwerkskammern in Rostock und Schwerin) äußern ihr Unverständnis gegenüber der heute im Bundeskabinett verabschiedeten modifizierten Arbeitsschutzverordnung.

 

Matthias Belke, geschäftsführender Präsident der Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern, kommentiert dies wie folgt: „Wer die Testpflicht in den Unternehmen verordnet, der muss auch bereits sein, dafür die Kosten zu tragen. Die im Vorfeld der Beschlussfassung von einzelnen Bundespolitikern geäußerte Unterstellung, wonach sich die Wirtschaft bislang kaum an den Kosten für die Pandemiebekämpfung beteiligt hätte, ist ein Schlag ins Gesicht all der Unternehmen, die gerade massiv unter Schließungen oder Beschränkungen leiden. Alle Unternehmen haben in den vergangenen dreizehn Monaten große Anstrengungen unternommen, ihre Beschäftigten und Kunden durch umfassende Hygienekonzepte, Homeoffice-Lösungen, Maskenpflicht und Abstandsgebote zu schützen, und tragen damit wesentlich zur Eindämmung der Pandemie bei. Auch die Einführung flexibler Arbeitszeitregelungen oder Lösungen für die Kinderbetreuung sind durch die Wirtschaft erfolgt. Diese Maßnahmen zeigen das hohe Verantwortungsbewusstsein unserer Unternehmen und sind natürlich auch immer mit Kosten verbunden. Zudem haben innerhalb von kürzester Zeit weit über die Hälfte der Betriebe freiwillig ihren Beschäftigten Tests angeboten. Es ist daher enttäuschend, dass die Bundesregierung nicht weiter auf dieses freiwillige Engagement setzt.“

Der Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern, Axel Hochschild, weist in diesem Zusammenhang darauf hin: „Der Versuch, die Verantwortung und die Kosten der Pandemiebekämpfung jetzt durch den Bund auf die Wirtschaft zu verlagern, ist ein falsches Signal. Die Beschaffung von ausreichenden Mengen an Impfstoffen, Masken und Tests sollte im Mittelpunkt der Anstrengungen des Bundes stehen. Vor allem aber brauchen die Unternehmen echte Perspektiven. Wir fordern deshalb konsequente Maßnahmen und geeignete Konzepte, die den Menschen wieder Mut und Unternehmen Planungssicherheit vermitteln.“

Mit der heute beschlossenen Verordnung werden den Unternehmen weitere Kosten zugemutet. Der Bund definiert die durch die Unternehmen in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten auf rund 10,00 Euro je Beschäftigten und Woche. Nicht in dieser Summe berücksichtigt sind organisatorische Kosten für Beschaffung und Verteilung der Tests, die gerade kleine Unternehmen vor große Herausforderungen stellen. Daher fordern die Wirtschaftskammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Bundesregierung auf, dem Beispiel anderer Länder zu folgen und die mit der Testpflicht verbundenen Kosten den Unternehmen zu erstatten bzw. einen Steuerbonus hierfür einzuführen. 

HINTERGRUND

Unter dem Namen „IHKs in Mecklenburg-Vorpommern“ haben sich die drei Industrie- und Handelskammern in Neubrandenburg, Rostock und Schwerin als Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Sie vertreten rund 85.000 Unternehmen, die etwa 500.000 Mitarbeiter beschäftigen. Ungefähr 3.700 Unternehmerinnen und Unternehmer engagieren sich ehrenamtlich in den drei IHKs. Die Geschäftsführung der IHKs in MV obliegt für die Dauer von zwei Jahren rotierend jeweils einer der drei IHKs und wird für die Jahre 2021 und 2022 von der IHK zu Schwerin wahrgenommen.

Die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in MV besteht aus der Handwerkskammer Schwerin und der Handwerkskammer Ostvorpommern, die insgesamt ca. 20.000 Unternehmen vertreten mit ca. 110.000 Beschäftigten sowie 5.100 Auszubildenden. Die Geschäftsführung und das Präsidentenamt der HWKen in MV obliegen für die Dauer von zwei Jahren rotierend einer der beiden HWKen und wird in den Jahren 2021/2022 von der HWK Ostmecklenburg-Vorpommern wahrgenommen



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