Seminarbeschreibung:
Fehlende Nachweise, unvollständige Dokumentationen und nicht durchgesetzte Nachträge kosten Handwerksbetriebe jedes Jahr erhebliche Summen. Oft scheitern berechtigte Vergütungsansprüche nicht an der Leistung selbst, sondern an einer lückenhaften Dokumentation.
In diesem praxisorientierten Seminar erfahren Geschäftsführer, Projektleiter und Bauverantwortliche, wie sie ihre Baustellen von der Kalkulation bis zur Schlussrechnung rechtssicher dokumentieren und dabei die Anforderungen der VOB/B und VOB/C erfüllen.
Sie lernen, Mehrkosten, Behinderungen, Bedenkenanzeigen und Nachträge professionell zu dokumentieren, Vergütungsansprüche wirksam zu sichern und eine prüfbare Abrechnung tatsächlich erbrachter Leistungen zu erstellen. So reduzieren Sie Ihr Risiko bei Auseinandersetzungen, steigern die Wirtschaftlichkeit Ihrer Projekte und schaffen klare Prozesse für Ihr gesamtes Team.
Ihr Nutzen auf einen Blick:
• Sicherung von Vergütungs- und Nachtragsansprüchen
• Vermeidung kostspieliger Streitigkeiten und Kürzungen
• Rechtssichere Dokumentation nach VOB/B und VOB/C
• Höhere Wirtschaftlichkeit und bessere Projektergebnisse
• Sofort umsetzbare Praxislösungen für den Baustellenalltag
• Weniger Stress durch klare und strukturierte Prozesse
Seminarziel:
Sie erhalten ein praxiserprobtes System für die rechtssichere Baudokumentation und lernen, wie Sie Ihre Bauprojekte wirtschaftlicher, transparenter und erfolgreicher steuern.
Seminarinhalte:
• Anspruchsgrundlagen nach VOB/B und VOB/C
• Grundlagen der VOB-konformen Baudokumentation
• Bedeutung der rechtssicheren Dokumentation für Handwerksunternehmen
• Vorteile in Kalkulations- und Angebotsphase
• Projektplanung unter Berücksichtigung der VOB-Anforderungen
• Erfassung von Bauabläufen, Änderungen und Baufortschritten
• Lückenlose Dokumentation gemäß VOB/C
• Rechtssichere Mehrkostenanmeldungen und Nachträge nach VOB/B
• Prüffähige Abrechnung tatsächlich erbrachter Leistungen
• Vorbereitung und Durchführung der Schlussrechnung
• Abnahme und erfolgreicher Projektabschluss nach VOB