Elektronische Widerrufsfunktion: So machen Handwerksbetriebe ihre Webseite rechtssicher
Online-Veranstaltung
Was Handwerker wissen müssen
Wer einen B2C-Online-Shop betreibt oder für Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit bietet, einen Service oder einen Termin online zu buchen, muss ab dem 19. Juni 2026 grundsätzlich eine elektronische Widerrufsfunktion auf der Webseite bereitstellen, sofern für Kunden ein Widerrufsrecht besteht. Dies kann bspw. auch die Online-Buchung von Friseurterminen betreffen.
Mit Hilfe der elektronischen Widerrufsfunktion sollen Verbraucherinnen und Verbraucher einen im Internet geschlossenen Vertrag einfacher widerrufen können. Gemeint sind mit diesen Verträgen auch simple Online-Einkäufe und Buchungen von jeglichen Leistungen.
In unserer kostenfreien Online-Veranstaltung erfahren Sie, welche rechtlichen Aspekte beim Implementieren der elektronischen Widerrufsfunktion zu beachten sind.
Inhalte
- Die gesetzlichen Pflichten
- Das Widerrufsrecht und seine Ausnahmen
- Unterschiedliche Anwendungsfälle: Produkte kaufen, Dienstleistungen buchen oder Termine vereinbaren
- Was ist bei der Gestaltung des Widerrufsbuttons zu beachten?
- Welche Informationspflichten bestehen?
- Was droht bei Verstößen?
Klingt interessant? Dann sichern Sie sich Ihren Platz in der Online-Veranstaltung.
Veranstalter: Die Veranstaltung wird gemeinsam von Betriebsberatern und Beratern für Innovation und Technologie (BIT/Digi-BIT) verschiedener Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften und Fachverbänden organisiert und durchgeführt.
Referentin: Lena Hoffmann (Rechtsberaterin der Handwerkskammer der Pfalz)
Wann: 24.11.2026 um 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Wo: Online-Veranstaltung
Veranstalter: Andere
Anmeldefrist: 22.10.2026 bis 23.11.2026